Die Qual der Wahl

Vor die Wahl gestellt: Gut oder Böse – wer würde sich ernsthaft für das Böse entscheiden? Natürlich niemand. Jeder ist überzeugt, im Grunde ein guter Mensch zu sein. Na ja – überwiegend.

Trotzdem toben aktuell in der Welt Kriege. Glaubens- und Wirtschaftskriege. Wer sind die Guten, wer die Bösen? Welcher Krieg ist »gerecht«? Ein normaler Bürger kennt sich da kaum noch aus. Wobei – bei Verbrechern wie den Mullahs im Iran will in mir kein rechtes Mitleid aufkommen. Verantwortlich für zigtausende Morde mögen sie meinetwegen in der Hölle schmoren. Allerdings fehlt mir für die Existenz eines göttlichen Strafgerichts jeder Beweis. Für das Gegenteil übrigens auch.

Völkerrechtlich sind die Angriffe sicher fraglich. Aber ehrlich – wenn die Vereinten Nationen gerade mal dazu taugen, gegenseitig Protestnoten auszutauschen, dann erscheint die UNO letztlich verzichtbar! Gegen mächtige Aggressoren und Unrechtsstaaten gibt es keine wirksame Exekutivmacht. Leider!

In einem Rechtsstaat ist das anders. Wer gut ist und wer böse, darüber urteilen hierzulande unabhängige Richter. Im Köln hat das Verwaltungsgericht für Recht erkannt, dass die AfD anscheinend doch nicht so böse ist, sprich verfassungsfeindlich, wie CDU, SPD, Grüne und Linke dies gerne hätten. Die Konsequenz: Die Etablierten können sich der unliebsamen, weil populären Konkurrenz nun doch nicht per Verbot entledigen.

Für einen „Schnellentscheid“ fiel die Begründung ungewöhnlich ausführlich aus – sie umfasst fünfzig Seiten! Ein deutlicher Fingerzeig darauf, wie das Gericht in der Hauptsache entscheiden wird.

Welch Debakel für Faeser und ihren Verfassungsschützer Selen. Geblieben ist ein Haufen bedrucktes Papier – Sinnbild der Verschwendung öffentlicher Ressourcen.

Die Arbeit dürfte dem Verfassungsschutz trotzdem nicht ausgehen – es gibt andere Bedrohungen für unseren Staat: radikale Antifa-Gruppen und extreme Islamisten. Hier hätten auch NGOs gut zu tun – nicht nur bei Parolen wie „Von der Etsch bis an den Belt“ gehören deutsche Omas auf die Straße! Schmerzlich vermisst hatte ich die energischen Seniorinnen, als ein gewaltbereiter Mob auf deutschen Straßen „From the river to the sea“ skandierte. Er wurde nur von der Polizei begleitet – zum Schutz.

Stichwort Schutz: Der von Juden und Israel ist übrigens deutsche Staatsräson. Der Logik folgend müssten eigentlich alle beobachtet werden, die mit verfassungsfeindlichen Glaubenssätzen agitieren: „Die Stunde wird nicht kommen, bis die Muslime gegen die Juden kämpfen und sie töten …“ Das ist nur eine von etlichen höchst problematischen Interpretationen des Islam (Sahih Muslim, Hadith 2922). Wo ist der Verfassungsschutz bei religiösem Fanatismus, der Menschenverfolgung predigt? Darf man demokratiefeindliche Gesinnungen und Grundsätze ignorieren, weil sie Teil einer Religion sind?

Natürlich werden Worte nicht zwangsläufig zu Taten. Aber allzu oft eben doch, siehe am 7. Oktober 2023! Auch die Drohungen in „Mein Kampf“ hätte man ernst nehmen sollen. Man hätte gewarnt sein können, hielt es aber für bloßes Getöse. Falsch gedacht!

So ist das mit Worten und Versprechungen. Man kann nicht darauf zählen. Und so stehe ich an diesem Wahlsonntag wieder vor dem vertrauten Dilemma: Wem soll ich vertrauen und meine Stimme geben? Welches Übel ist das Kleinere? Und warum muss das kleinere Übel immer noch so groß sein?

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