Gut und Böse

Wer würde schon freiwillig das Schlechte wählen, gar das Böse? Natürlich niemand. Jeder ist überzeugt, im Grunde ein guter Mensch zu sein. Na ja – überwiegend gut.

Trotzdem toben aktuell in der Welt Kriege. Glaubens- und Wirtschaftskriege. Wer sind die Guten, wer die Bösen? Welcher Krieg ist »gerecht«? Ein normaler Bürger kennt sich da kaum noch aus. Wobei – bei Verbrechern wie den Mullahs im Iran will in mir kein rechtes Mitleid aufkommen. Verantwortlich für zigtausende Morde mögen sie in der Hölle schmoren. Allerdings fehlt für die Existenz eines göttlichen Strafgerichts jeder Beweis. Für das Gegenteil übrigens auch. Völkerrechtlich sind die Angriffe sicher fraglich. Aber ehrlich – wenn das Völkerrecht gerade mal dazu gut ist, Protestnoten auszutauschen, dann erscheint es letztlich verzichtbar! Gegen mächtige Aggressoren und Unrechtsstaaten gibt es keine wirksame Exekutivmacht. Leider!

Wer gut ist und wer böse, darüber urteilen hierzulande unabhängige Richter. Das Verwaltungsgericht Köln hat nun geurteilt, dass die AfD anscheinend doch nicht so böse ist, sprich verfassungsfeindlich, wie CDU, SPD, Grüne und Linke dies gerne hätten. Die Konsequenz: Die Etablierten können sich der unliebsamen, weil populären Konkurrenz nun doch nicht per Verbot entledigen. Für einen „Schnellentscheid“ fiel die Begründung zudem ungewöhnlich ausführlich aus – sie umfasst fünfzig Seiten! Ein deutlicher Fingerzeig darauf, wie das Gericht in der Hauptsache entscheiden wird.

Welch Debakel für Faeser und ihren Verfassungsschützer Selen. Geblieben ist ein Haufen bedrucktes Papier als Sinnbild der Verschwendung öffentlicher Ressourcen. Die Arbeit dürfte dem Verfassungsschutz trotzdem nicht ausgehen – es gibt andere Bedrohungen für unseren Staat: radikale Antifa-Gruppen und extreme Islamisten. Auch NGOs hätten gut zu tun – bei Parolen wie „Von der Etsch bis an den Belt“ wäre Oma auf der Straße! Skandiert hingegen ein gewaltbereiter Mob auf deutschen Straßen „From the river to the sea“, wird er nur von der Polizei begleitet – zum Schutz.

Der Schutz von Juden und Israel ist übrigens deutsche Staatsräson. Logischerweise gehören dann die in den Fokus gerückt, die nach verfassungsfeindlichen Glaubenssätzen handeln: „Die Stunde wird nicht kommen, bis die Muslime gegen die Juden kämpfen und sie töten …“ Das ist nur eine von etlichen höchst problematischen Interpretationen des Islam (Sahih Muslim, Hadith 2922). Wo ist der Verfassungsschutz bei religiösem Fanatismus, der Menschenverfolgung predigt? Darf man demokratiefeindliche Gesinnungen und Grundsätze ignorieren, weil sie Teil einer Religion sind?

Natürlich werden Worte nicht zwangsläufig zu Taten. Aber allzu oft eben doch, siehe am 7. Oktober 2023! Auch die Drohungen in „Mein Kampf“ hätte man ernst nehmen sollen. Man hätte gewarnt sein können.

So ist das mit Worten und Versprechungen. Man kann nicht darauf zählen. Und so stehe ich an jedem Wahlsonntag vor demselben Dilemma: Wem soll ich vertrauen und meine Stimme geben? Welches Übel ist das Kleinere? Und warum muss das kleinere Übel immer noch so groß sein?

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner