Zweierlei Maß

»Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe!«

Der tiefere Sinn dieses Spruchs offenbart sich nicht jedem und vielen nicht sofort. Es ist wie bei einem Witz, der Zeit braucht, bevor jeder mitlachen kann. Er erfordert intellektuelle Fähigkeiten. Gerade darum schätze ich ihn!

Zwei tun das Gleiche und trotzdem erwartet der eine, dass seine Tat anders bewertet wird. Er reklamiert Privilegien, die im direkten Widerspruch zu einem ehernen Rechtsgrundsatz stehen: Vor dem Gesetz sind alle gleich! Mich erinnert das stark an Orwells »Animal Farm«: »Alle Tiere sind gleich, aber manche Tiere sind gleicher!«

Jens Spahn gab vor, »Leihmutterschaften« (tatsächlich eher »Honoraraustragende«) seien unmoralisch, verwerflich und stünden außerhalb des christlichen Wertekanons. Zur selben Zeit, verborgen vor den Augen der Welt, missachtet er genau die Maßstäbe, die er an andere legt – was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß.

Wenn zwei das Gleiche tun …

Das jüngste Beispiel ungleicher Gewichtung und Behandlung liefert der aktuelle »Skandal« um eine Feuerwehrtruppe in Sachsen-Anhalt: Sie landete nach einer erfolgreichen Brandbekämpfung unversehens an Ulrich Siegmunds Infostand. Man redete und machte ein Foto. Das war’s – nicht mehr, nicht weniger. Der Bürgermeister aus Egeln machte daraus ein Politdrama und drohte mit Konsequenzen: Ein Feuerwehrmann dürfe sich nicht für politische Zwecke hergeben.

Doch jetzt kommt heraus: Der Ministerpräsident Sven Schulze ließ sich in Dessau-Roßlau per Feuerwehr-Drehleiter in schwindelerregende Höhen bringen und werbewirksam im Kreise der Floriansjünger ablichten. Anlässlich eines offiziellen CDU-Wahlkampftermins – nebst lobender Erwähnung in der Lokalpresse.

Forderungen nach Konsequenzen? Fehlanzeige! Manche sind halt gleicher. Wie gesagt: zweierlei Maß!

Wenn Demokratie aus der Wucht gerät …

Ein Auto mit unwuchtigen Rädern verliert den Bodenkontakt und gefährdet das System. Dasselbe droht auch Demokratien, wenn Politiker den demokratischen Konsens verlassen und sich selbst sakrosankt und damit außerhalb allgemeingültiger gesellschaftlicher Regeln wähnen. Das Volk hat ein feines Gespür für solche Dinge. Wenn sich das Gefühl von »die da oben« und »wir hier unten« manifestiert, dann ist irgendwann der Kipppunkt erreicht.

Genau das geschieht gerade in unserer Republik. Viele Politiker wollen nicht wahrhaben, dass ihre Zeit abläuft: CDU und SPD wähnen sich bei deutlich gesunkenen Umfragewerten immer noch als Volksparteien. Das grenzt schon an pathologisch anmutenden Größenwahn. Tricksereien mit Parteiverboten durch die Hintertür werden die Lawine nicht mehr aufhalten.

Auch der außer Rand und Band geratene Ex-DDR-Grenz- und Politoffizier und heutige GdP-Vize Sven Hüber wird die Uhr nicht zurückdrehen. Nur knapp zwei Wochen vor dem Ende seiner aktiven Dienstzeit erklärt ausgerechnet ein hoher Bundespolizeibeamter die Wahl einer zugelassenen Partei für seine Kollegen zum »absoluten No-Go« und bemüht im Zusammenhang mit einem möglichen Wahlsieg der AfD sogar den historisch belasteten Begriff der »Machtergreifung«.

Das Timing weckt Erinnerungen …

Auch Nancy Faeser setzte kurz vor dem Ende ihrer Amtszeit als Bundesinnenministerin noch einen politischen Pflock gegen die AfD. Die Hochstufung durch den Verfassungsschutz wurde am 2. Mai 2025, unmittelbar vor ihrem Ausscheiden, öffentlich gemacht. Später bekannt gewordene interne E-Mails belegen, dass Faeser auf das Timing Einfluss genommen hatte.

Dass Hüber und Faeser einander persönlich kennen und sich laut dem Nachrichtenportal NIUS auch duzen, macht diese zeitliche Parallele politisch interessant. Einen Beleg dafür, dass beide Aktionen miteinander abgesprochen waren, gibt es nicht. Aber man darf die Frage stellen, warum zwei miteinander bekannte Akteure aus dem Bereich der inneren Sicherheit jeweils kurz vor dem Ende ihrer Amts- beziehungsweise aktiven Dienstzeit mit außergewöhnlich weitreichenden Interventionen gegen dieselbe Partei hervortreten.

Die Geschichte vergisst nichts  …

Bei Hüber kommt eine bemerkenswerte Vorgeschichte hinzu. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung, der aus den Urteilsgründen eines Strafverfahrens vor dem Landgericht Berlin zitiert, war die Strafkammer bereits im Jahr 2000 zu der Überzeugung gelangt, Hüber und zwei weitere ehemalige DDR-Grenztruppenoffiziere hätten sich als Zeugen untereinander abgesprochen, um einem Angeklagten aus »falsch verstandener Kameradschaft« durch für ihn günstige Falschaussagen eine Verurteilung zu ersparen.

Das Landgericht fand dafür einen bemerkenswert deutlichen Satz: Der Bundesgrenzschutz habe bei der Übernahme dieser drei ehemaligen Grenztruppenoffiziere »keine glückliche Hand bewiesen«.

Eine Absprache zwischen Faeser und Hüber ist damit selbstverständlich nicht bewiesen. Hübers Vergangenheit zeigt allerdings, warum die Frage nach Absprachen bei ihm keineswegs völlig aus der Luft gegriffen ist – wenn zwei das Gleiche tun …

Die Iden des »Mars«

Die Geschichte lehrt: Machtverhältnisse sind nicht unumkehrbar. Macht wird immer nur auf Zeit gewährt – und das ist gut so! Auch Unrecht währt nicht ewig – manchmal lang, aber nicht ewig: Honecker prognostizierte noch 1989, die Mauer würde noch in hundert Jahren stehen. Monate später waren Genosse Erich und seine Schandmauer Geschichte.

Auch die Partei des ehemaligen SED-Kaders Hüber konnte sich in die Jetztzeit retten! Nach etlichen Metamorphosen und Zuwächsen nennt sie sich heute »Die Linke«. Man stelle sich mal vor, die NSDAP hätte das geschafft. Nein, lieber doch nicht!

Quellen: NIUS, »Polizeigewerkschaft: Hüber sieht Polizei durch AfD in Gefahr«: NIUS-Artikel zu Sven Hüber; Roman Grafe, Süddeutsche Zeitung, »Vom DDR-Politoffizier zum Bundespolizisten – Eine deutsche Karriere und ein Justiz-Albtraum«: SZ-Artikel zu Sven Hüber und den gerichtlichen Feststellungen; Süddeutsche Zeitung, »Wie Nancy Faeser bei der AfD-Hochstufung aufs Tempo drückte«, 25. Juli 2025: SZ-Artikel zur Rolle Faesers beim Zeitpunkt der Bekanntgabe.

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