Geldverschwendung

Der gemeine Schwabe ist sparsam. Darum beschloss der Pfullinger Gemeiderat am 17. Februar 2020, dass der Bürgermeister im Fall von Rechtsstreitigkeiten eigenverantwortlich nur noch über Gelder bis zu einem Streitwert von 1.500 Euro verfügen darf. Zuvor lag dieser Satz bei 15.000 Euro. Das ist nachvollziehbar, schließlich hatte man geschworen, den Nutzen der Bürger:innen zu mehren und Schaden von ihnen abzuhalten.

Auf meine Anfrage vom 11. Februar zu den Kosten der grandios gescheiterten Kandidaten-Suche für das Beigeordnetenamt erhielt ich heute die amtliche Auskunft: „Ich kann Ihnen mitteilen, dass die Stadt Pfullingen für die Anzeigen zur Ausschreibung der Stelle des Beigeordneten 8.460 € ausgegeben hat.“ –

Knapp 8.500 Euro, mal so nebenbei durch den Kamin – wir haben’s ja! Ist ja nicht so, dass die Stadt sparen müsste. Notabene (wohlgemerkt), veranlasst durch Stellvertreter & Gemeinderat – und das sind noch nicht mal alle Kosten, nur die für die Anzeigen. Läuft mit dem Sparen, hier in Pfullingen …

 

GEA Leser-Kommentar
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