Wahl und Recht, 2. Update

Nun ist es endlich raus: Der Landrat ließ gestern (ja, man arbeitet dort auch sonntags), in einer E-Mail meine Einschätzung bestätigen, nämlich

[…], dass die Dreimonatsfrist des § 47 Abs. 1 Satz 1, 2. Alternative GemO überschritten ist.

 

Außerdem ließ er ausrichten, dass er selber entscheiden kann, welche Bereiche der Gemeindeordnung er beachten muss und welche nicht, denn der § 121 GemO eröffne

der Rechtsaufsichtsbehörde einen Ermessensspielraum, ob sie sich zu einer förmlichen Beanstandung eines Gemeinderatsbeschlusses entschließt. Aus unserer Sicht ist ein weiteres Intervenieren nicht geboten.

 

Mit anderen Worten: der Landrat Reumann ist der Ansicht, dass die Bürger:innen da nicht mitzureden haben, wenn massiv in ihre Grundrechte, nämlich das Wahlrecht, eingegriffen wird. Die Frage ist nur, welches Rechtsempfinden da ein Loch hat!?  Meines wohl nicht, denn auch der stellvertretende Bürgermeister Pfullingens, Martin Fink, ist eher meiner Ansicht, wenn auch er auf der Website der Pfullinger UWV von den „abstrusen“ Plänen einiger Gemeinderäte schreibt :

Nun erwartet eine bestimmte Gemeinderatsfraktion oder Teile des Gemeinderats, ich solle mich umgehend, also jetzt, hinsichtlich einer möglichen Kandidatur erklären, zugleich spricht sich diese Gruppierung, ich zitiere, „für eine Verschiebung des Wahltermins um mehrere Wochen oder gar Monate“ aus. Eine derart abstruse Logik spricht für sich…

 

Nun, jedenfalls waren einige Gemeinderäte mit ihren „abstrusen“ Ideen beim Landrat Reumann erfolgreich!

Ich denke, es ist an der Zeit, dass sich auch mal diejenigen öffentlich positionieren, die sonst gerne von Bürgerrechten und Wählerwillen reden! Bis jetzt herrscht da wohl eher betretenes Schweigen …

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